Versicherungs-ABC
Auf dieser Seite möchte ich Ihnen in Kürze die wichtigsten Versicherungssparten vorstellen. Um den Rahmen hier nicht zu sprengen, kann ich nur auf die gängigsten Versicherungsprodukte und ihre Standarddeckungen eingehen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen aber für Ihre Detailfragen oder Spezialangebote gerne zur Verfügung!
Ablebensversicherung (= Risikolebensversicherung): Diese Variante der Lebensversicherung hat einen reinen Absicherungscharakter: stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die Versicherungssumme fällig. Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Vertragsablauf, endet der Vertrag ohne Auszahlung. Eingesetzt wird die Risikolebensversicherung zur kostengünstigen Absicherung der Angehörigen, eines Geschäftspartners oder zur Kreditbesicherung.
Erlebensversicherung: Die Erlebensversicherung zählt wie die Renten- und die Er & Ablebensversicherung zu den sogenannten "Deckungsstockpolizzen". Die von Ihnen investierte Prämie wird im Deckungsstock der jeweiligen Versicherung veranlagt. Bei Vertragsende werden Ihnen die garantierte Vertragssumme (die mit dem vorgegebenen Garantiezinssatz errechnet wird) und die Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Die Gewinnbeteiligung ist jedoch nicht garantiert, sondern wurde aufgrund der aktuellen Zinslage bei Angebotserstellung hochgerechnet. Die Auszahlung der Versicherungsleistung kann entweder einmalig oder als laufende Rente erfolgen. Im Todesfall während der Ansparphase wird üblicherweise die einbezahlte Nettoprämie inkl. der bereits erzielten Gewinne an den von Ihnen festgelegten Bezugsberechtigten ausbezahlt.
Rentenversicherung: Die Rentenversicherung entspricht im wesentlichen der Erlebensversicherung, jedoch ist vertraglich bereits auch eine garantierte Rente festgeschrieben, die auf Basis der aktuellen Lebenserwartung kalkuliert wurde, was ein Vorteil sein kann, wenn man von einer steigenden Lebenserwartung ausgeht.
Er- & Ablebensversicherung: Hierbei handelt es sich um eine Mischform aus der Erlebens- und der Ablebensversicherung. Der Schwerpunkt liegt zwar im Spargedanken, jedoch steht ab Versicherungsbeginn eine garantierte Todesfallsumme zur Verfügung. Somit ist es möglich, sowohl für Ihre Pension anzusparen als auch Ihre Familie abzusichern. Auch bei der Er- & Ablebensversicherung kann die Auszahlung entweder als Einmalleistung oder als Rente erfolgen, die jedoch im Gegensatz zur Rentenversicherung vertraglich nicht garantiert ist.
With-Profits-Polizzen: Grob gesagt sind With-Profits-Polizzen Rentenversicherungen nach britischem Stil. Der Vertrag enthält auch eine garantierte Versicherungssumme und eine garantierte Rente, zum Unterschied zur Rentenversicherung gibt es aber keinen Garantiezins, der über die gesamte Vertragslaufzeit gültig ist, sondern es wird jährlich ein Bonus festgelegt, der Ihrer Polizze gutgeschrieben wird. Am Laufzeitende wird Ihr Vertrag noch um den Schlussbonus erhöht. Eine weitere Unterscheidung liegt im meist höheren Aktienanteil der britischen Produkte., der bessere Renditechancen ermöglicht. Um vor kurzfristigen Kursschwankungen gefeit zu sein, inkludiert Ihre Polizze ein Ausgleichsverfahren, das starke Kursschwankungen abfangen soll.
Fondsgebundene Lebensversicherung (= Fondspolizze): Bei der Fondspolizze werden Ihre Prämien in Investmentfonds investiert und nicht in das Versicherungsunternehmen selbst. Die Ertragschance ergibt sich durch die gestiegenen Kurse der Investmentfonds, da bei Vertragsende Ihre Fondsanteile zum Tageskurs verkauft werden. Die Art der Veranlagung bestimmen Sie selbst: sei es durch eine detaillierte Auswahl der Fonds oder durch Vorgabe Ihrer Risikobereitschaft, auf Grund der dann Fondsmanager versuchen, bestmöglich für zu investieren.
Grundsätzlich kann mit einer Fondspolizze ein hoher Ertrag erzielt werden, durch eine negative Kursentwicklung (vor allem bei Laufzeitende) kann es aber auch zu Verlusten führen. Um vor solchen Verlusten zu schützen, werden auch Fondspolizzen mit Kapital- oder Höchststandsgarantien angeboten, welche jedoch meist fix vorgegebene Fondszusammensetzungen haben und eine etwas höhere Kostenstruktur aufweisen.
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge: Seit 2003 wird diese Variante der Pensionsversicherung angeboten, die vom Finanzminister mit einigen Förderungen versehen ist: a) es entfällt die Versicherungssteuer von 4 % auf die einbezahlte Prämie b) Ihre einbezahlte Prämie wird mit einem Zuschuss (zwischen 8,5 und 13,5 %) erhöht c) die Auszahlung als lebenslange Rente ist vollkommen steuerfrei. Diese Förderungen gelten jedoch nur, wenn Sie die Versicherungsleistung als lebenslange Rente beziehen. Sollten Sie Ihr Kapital als Einmalauszahlung benötigen, muss die halbe erhaltenen staatlichen Förderung rückgezahlt werden und die Gewinne mit 25 % versteuert werden.
Die Zukunftsvorsorge hat auch auf der Veranlagungsseite eine staatliche Regelung, es müssen nämlich 30 % der Investition in österreichische Aktien erfolgen und Ihnen ist eine Kapitalgarantie (die von Ihnen einbezahlte Prämie + die erhaltene staatliche Förderung) bei Vertragsablauf und widmungsgemässer Verwendung zu gewähren.
Die private Krankenversicherung wird als Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung gesehen. Sei es im Spitalsbereich oder im ambulanten Bereich. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung können auch Taggeldversicherungen oder für nicht sozialversicherte Personen sogenannte Sozialversicherungsersatztarife angeboten werden.
Stationäre Tarife: Diese Tarife kommen bei einem stationären Spitalsaufenthalt zum Tragen und ermöglichen Ihnen eine freie Spitalswahl, Arztwahl und einen Aufenthalt auf der Sonderklasse. Erfahrungsgemäss wird dadurch die Wartezeit auf bestimmte Behandlungen und Operationen spürbar verkürzt. In diesem Bereich gibt es den Vollkostentarif, der bei Entbindungen, Krankheiten und Unfällen leistet und den Selbstbehaltstarif, der den gleichen Leistungsumfang bietet, jedoch eine Selbstbehaltsregelung enthält. Der Vorteil dabei ist die weitaus günstigere Prämie! Weiters werden sogenannte Optionstarife angeboten, die einen günstigen Einstieg in die private Krankenversicherung darstellen und vor allem für jüngere Personen interessant sind. Hier werden nur unfallbedingte Spitalsaufenthalte (teilweise ergänzt mit gewissen schweren Erkrankungen) übernommen. Sie können aber bis zu einem gewissen Alter zu vergünstigten Konditionen in den Vollkosten- oder Selbstbehaltstarif wechseln. Die Verrechnung bei allen Tarifarten erfolgt direkt zwischen dem Spital und dem Krankenversicherer.
Ambulante Tarife (auch Privatarzttarife): Diese Tarife können in Kombination zu einem stationären Tarif oder auch alleinstehend abgeschlossen werden. Sie decken die Kosten ausserhalb des Spitals ab. Dabei kann es sich um Arzthonorare von Privatärzten, Kosten für alternative Heilbehandlungen, Arzneimittel & Rezeptgebühren, Brillen, physiotherapeutische Behandlungen, psychotherapeutische Behandlungen etc. handeln. Bei der Verrechnung werden Ihnen meist 80 % der Kosten, maximiert mit einem jährlichen Höchstbetrag, ersetzt.
Die private Unfallversicherung leistet bei unfallbedingten bleibenden Invaliditätsgraden. Sie dient zur Abfederung des dadurch entstehenden finanziellen Nachteils aufgrund reduziertem Einkommen (Berufstätigkeit eingeschränkt oder sogar unmöglich), höheren Lebenskosten (Pflegekosten), notwendigen Investitionen (behindertengerechten Wohnungsumbau, Übersiedlung, Behindertenfahrzeug). Die Versicherungsleistung erfolgt üblicherweise als Einmalzahlung, kann aber auch als Rentenzahlung erfolgen. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr, weltweit im Berufs- und Privatbereich, jedoch sind gewisse Risikosportarten vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ihre berufliche Tätigkeit hat ebenfalls einen Einfluss auf die Prämienhöhe (der Dachdecker ist einem höheren Risiko ausgesetzt als der Büroangestellte).
Die Gestaltungsmöglichkeiten in der Unfallversicherung sind vielfältig: angefangen vom wichtigsten Baustein der Leistung bei Dauerinvalidität kann auch der Unfalltod, ein Taggeld, anfallende Unfallkosten, laufende Unfallrenten und natürlich die Bergungskosten versichert werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert Ihnen Ihre persönliche Arbeitskraft. Sind Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung mehr als 50 % dauerhaft berufsunfähig, erhalten Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit (maximal bis zum vereinbarten Vertragsende) eine monatliche Rentenzahlung. Ausschlaggebend für die Prämienkalkulation ist Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, die Vertragsdauer, die Rentenhöhe und vor allem auch Ihr ausgeübter Beruf.
Aufgrund der hohen Pflegekosten und der steigenden Lebenserwartung wird diese Form der Personenversicherung immer häufiger nachgefragt. Werden Sie zum Pflegefall, übernimmt die Pflegevorsorge die Kosten bis zu einer vertraglich festgelegten Höhe. Die Pflegevorsorge wird entweder im Rahmen einer Lebensversicherung oder als alleinstehender Tarif angeboten.
Die Haushaltsversicherung schützt Ihren Wohnungsinhalt gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasseraustritt, Sturm, Elementargefahren, Einbruch/Diebstahl und Glasbruch. Ausserdem beinhaltet die Haushaltsversicherung eine Privathaftpflichtversicherung für Sie, Ihren Partner und Ihre minderjährigen Kinder. Die Berechnung erfolgt üblicherweise auf Basis der Wohnungsgrösse, wodurch sich eine Höchsthaftungssumme ergibt (= Höchstlimit im Schadensfall).
Die Eigenheimversicherung versichert sowohl das Gebäude, als auch den Haus(in)halt und umfasst folgende Sparten: Feuerversicherung-Gebäude, Leitungswasserversicherung-Gebäude, Sturm- & Elementarschadenversicherung-Gebäude, Haushaltsversicherung für den Wohnungsinhalt (siehe oben) und Haftpflichtversicherung für Haus- & Grundbesitz (diese beinhaltet üblicherweise eine Hundehaftpflichtversicherung und eine Bauherrnhaftpflichtversicherung für Umbauten). Die Berechnung erfolgt entweder auf Basis der verbauten Fläche und der Geschosse oder auf Basis der Wohnfläche. Daraus ergibt sich eine Höchsthaftungssumme, die das Höchstlimit im Schadensfall darstellt.
Selbstverständlich kann die Eigenheimversicherung bedarfsorientiert abgeändert werden, d.h. einzelne Sparten können ausgeschlossen werden oder gewisse Zusatzdeckungen wie Elektrogeräteversicherung, Heizungskaskoversicherung, erhöhte Katastrophendeckung etc. inkludiert werden.
Verursachen Sie einen Schaden bei einem Dritten (Personen- oder Sachschaden und die daraus resultierenden Vermögenschäden), aus dem Ihnen Schadenersatzverpflichtungen entstehen könnten, ist die Haftpflichtversicherung die notwendige Absicherung dafür. Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die Versicherungsleistung ist durch eine relativ hohe Versicherungssumme begrenzt, die jedoch von der Art der Haftpflichtversicherung abhängt.
Die Haftpflichtversicherung ist fast in allen Lebensbereichen anzutreffen: Privathaftpflicht, Haftpflicht für Haus- & Grundbesitz, KFZ-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Vermögenschadenhaftpflicht etc.
Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und trägt die Ihnen dabei entstehenden Kosten. Der Rechtsschutzvertrag ist meist in drei Bereiche eingeteilt: Privatbereich (Schadenersatz- und Strafrechtsschutz für den Privatbereich, Beratungsrechtsschutz, Allgemeiner Vertragsrechtsschutz, Wohnobjektrechtsschutz, Erb- & Familienrechtsschutz), Berufsbereich (Schadenersatz- und Strafrechtsschutz im Angestelltenverhältnis, Arbeitsgerichtsrechtsschutz, Sozialversicherungsrechtsschutz), KFZ-Bereich (KFZ-Rechtsschutz, KFZ-Vertragsrechtsschutz, Lenkerrechtsschutz, Führerscheinrechtsschutz). In den letzten Jahren haben die Versicherer ihre Angebote durch neue Bausteine wie Rechtsschutz für Versicherungsstreitigkeiten, Datenrechtsschutz, Ausfallshaftung für bestimmte Körperschäden, Reisevertragsrechtsschutz etc. erweitert.
Grundsätzlich sind in der Rechtsschutzversicherung nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihr(e) Partner(in) und Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Gegen Prämiennachlass werden auch Varianten für Singles (bei denen nur der Versicherungsnehmer versichert ist) oder Senioren (ohne Berufsbereich) angeboten.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Sparte kann nur von selbständig oder freiberuflich Tätigen abgeschlossen werden, um eine Absicherung bei Betriebsstillstand zu erzielen. Wenn Sie unfall- oder krankheitsbedingt nicht Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen können, laufen nicht nur Ihre Fixkosten weiter, sondern es bleiben auch die Erträge aus. Diese Einkommenslücke kann durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung geschlossen werden. Bei Berufsgruppen, die sehr auf Ihre Praxis, Ordination oder Büro angewiesen sind, können auch Sachschäden als Ursache der Betriebsunterbrechung mitversichert werden.
Die Versicherungsleistung wird üblicherweise max. 12 Monate erbracht und erfolgt nach Ablauf einer Karenzfrist. Bei krankheits- oder unfallbedingten Spitalsaufenthalten und bei Sachschäden (falls mitversichert) entfällt diese Karenzfrist. Auf die Prämienberechnung haben Ihr Beruf, Ihr Alter, die gewünschte Versicherungsleistung und die gewählte Karenzfrist Einfluss.
KFZ-Haftpflichtversicherung: Die KFZ-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, wenn Sie mit Ihrem KFZ einen Schaden bei einem Dritten verursachen (Sach- oder Personenschaden inkl. daraus resultierende Vermögenschäden. Für reine Vermögenschäden steht eine geringere Versicherungssumme zur Verfügung). Es handelt sich dabei in Österreich um eine Pflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt aktuell € 6.000.000,--. Für die Berechnung der Versicherungsprämie werden die Motorleistung Ihres KFZ's (in kw) und Ihre Bonus/Malusstufe herangezogen (eine Ausnahme bildet die VAV-Versicherung, die die Prämienberechnung anhand eines Typenklassensystems und weiterer Faktoren wie km-Leistung, Selbstfahrer, Berufsgruppe etc. durchführt).
KFZ-Kaskoversicherung: Durch eine Kaskoversicherung können Sie auch Ihr eigenes Fahrzeug vor Schäden schützen. Die Prämienberechnung der Kaskoversicherung erfolgt anhand des KFZ-Neupreises (Listenpreises) inkl. der Sonderausstattung. Üblicherweise gibt es in der Kaskoversicherung kein Bonus/Malussystem, jedoch wird Ihre aktuelle Bonus/Malusstufe sehr wohl für die erstmalige Einstufung und Berechnung der Kaskoversicherung herangezogen. Oft haben auch die Fahrzeugmarke und das Alter des KFZ's einen Einfluss auf die Versicherungsprämie. Gebrauchte Fahrzeuge können immer häufiger nur mehr nach einer vorherigen Besichtigung (auf Lack- und Glasschäden) kaskoversichert werden. (Auch in der Kaskoversicherung bildet die VAV-Versicherung und ihr Typenklassensystem eine Ausnahme bei der Berechnungsart).
Im Rahmen der KFZ-Teilkaskoversicherung (auch Elementarkasko) sind Naturgewalten (Sturm, Hagel, Hochwasser etc.), Feuer & Explosion, Diebstahl & Raub & Einbruch, Kollision mit Wild und Haustieren, Tierbisse, Dachlawinen, Glasbruch und Parkschäden (= Kollision des parkenden KFZ's mit einem unbekannten Kfz) mitversichert. Seit einigen Jahren können auch Vandalismusschäden (= mut und böswillige Handlungen Fremder) in die Teilkaskoversicherung inkludiert werden. Die Vollkaskoversicherung (auch Kollisionskasko) umfasst den gesamten Bereich der Teilkaskoversicherung und zusätzlich noch Unfälle (d.h. selbst verschuldete Schäden am eigenen Kfz).